Ein stehender Lastkraftwagen, ein parkendes Auto, ein überholender Wagen und Fragen rund um die Lückenrechtsprechung: In einer Leitsatzentscheidung schildert der BGH diesen Sachverhalt nicht gerade verständlich. LTO bringt Licht ins Dunkel.
Wie viel Aufwand muss eine Behörde betreiben, um zu ermitteln, wer geblitzt worden ist? Eine einfache Google-Suche muss jedenfalls drin sein, meint das VG Berlin – und kassiert eine Fahrtenbuchauflage ein.
Eine Frau will mit Niqab Auto fahren dürfen, doch ihr Antrag wird abgelehnt. Zu Recht, so das OVG Rheinland-Pfalz, zu groß sei die Gefahr einer Sichtbehinderung. Das OVG NRW hatte kürzlich ebenso argumentiert, aber anders entschieden.
Die seit neustem geltenden, liberaleren Regeln zum Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr wirken: Ein Mann, der noch nach alter Regelung zu einer Geldbuße und dreimonatigem Fahrverbot verurteilt war, wurde in zweiter Instanz freigesprochen.
Nun ist sie in Kraft: die neue StVO. Mehr Nachhaltigkeit in der Verkehrsplanung soll sie bringen, mehr Radwege, Zebrastreifen und Tempo 30. Wegen rechtlicher Unklarheiten kommt es aber weiter auch auf die Risikofreude der Behörden an.
Seit rund fünf Jahren hängt der Fall Egenberger beim BVerfG. Die Diakonie hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt, nachdem EuGH und BAG sie wegen Diskriminierung verurteilt hatten. Wenn Karlsruhe entscheidet, könnte ein Anwalt in den Ruhestand.
Bei der Werbung für Desinfektionsmittel gelten strenge Regeln. Die Drogeriemarktkette „dm“ hat mit der Bezeichnung „hautfreundlich“ dagegen verstoßen, entschied der BGH. Solche Begriffe seien irreführend und verharmlosten etwaige Risiken.
Seit Monaten streiten VW und Betriebsratsmitglieder vor Gericht wegen gekürzter Gehälter. Ein prominenter Betriebsrat gewann jetzt auch in zweiter Instanz. Statt weniger soll er sogar mehr Geld bekommen.
Zwei Jahre lang lehnte eine Wohnungsbaugesellschaft die Installation einer Rampe ab, die ein Mieter, der im Rollstuhl sitzt, im Alltag benötigt. Das LG Berlin II stellte fest, dass sie ihn damit nach dem AGG benachteiligt hat.
OLG Bamberg sieht zulässige Meinungsäußerung: Rechtsanwalt muss schlechte Google-Bewertung hinnehmen
Die öffentliche Bewertung eines Rechtsanwalts als „nicht besonders fähig“ ist keine Schmähkritik, sondern wird von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das hat das OLG Bamberg klargestellt. Die betroffene Kanzlei muss diese Rezension akzeptieren.