OLG Bamberg sieht zulässige Meinungsäußerung: Rechtsanwalt muss schlechte Google-Bewertung hinnehmen

Die öffentliche Bewertung eines Rechtsanwalts als „nicht besonders fähig“ ist keine Schmähkritik, sondern wird von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das hat das OLG Bamberg klargestellt. Die betroffene Kanzlei muss diese Rezension akzeptieren.

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